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Perkussionshinterlader


1      Waffe

1.1  Modell

       Zugelassen sind Perkussionshinterlader mit beliebiger Lauflänge, deren Modell

       vor 1910 entwickelt worden ist.

       Baugleiche Nachbauten ( Replikas ) sind zugelassen.

       Der Schaft der Waffe muss in seiner Form dem des Originals entsprechen. 

       Handballenauflagen und Handstützen sind nicht erlaubt.

 

1.2  Abzug

       Die Art des Abzugs ist beliebig, die Waffe muss sicher sein.

 

1.3   Visierung

       Die Visierung muss der der Originalwaffe entsprechen. Zielfernrohre sind nicht

       zugelassen.

 

2     Munition          

       Das Geschoss und die Schwarzpulverladung müssen in einer metallischen

       Ladehülse oder in einem Papierwickel von hinten in den Lauf eingebracht werden.

       Das Geschoss muss in seiner Form dem historischen Vorbild entsprechen.

       Die Zündung der Pulverladung erfolgt ausschließlich mittels Perkussion.

 

3     Durchführung

3.1  Anschlag

       15 Schuss stehend freihändig auf eine Wettkampfscheibe gem. SpO Nr.: 0.4.3.04

       ( Gewehr 100m ) in 50m Entfernung

 

3.2   Wettkampfzeit

       30 Minuten davon 5 Minuten Probeschießen mit einer beliebigen Anzahl von

       Probeschüssen.

       Eine Reinigung des Laufes während des Wettkampfes ist nicht zulässig.

       Waffen- und Munitionsstörungen müssen während der regulären Wettkampfzeit

       behoben werden.

 

3.3 Wettkampfregeln

       Es gelten die allgemeinen Regeln der Sportordnung des DSB e.V. in ihrer aktuellen

       Fassung

 

4     Wertung

      Jeder in der Wettkampfzeit abgegebene Schuss ist gültig.

      Bei angeschossenen Ringen muss die Einschussmitte auf dem den Ring

      begrenzenden Kreis liegen ( Zentrumswertung gem. DSB SpO 7.0.7 ).

      Die Wertung erfolgt ohne Einteilung in Wettkampfklassen (offen).