Perkussionshinterlader 1 Waffe 1.1 Modell Zugelassen sind Perkussionshinterlader mit beliebiger Lauflänge, deren Modell vor 1910 entwickelt worden ist. Baugleiche Nachbauten ( Replikas ) sind zugelassen. Der Schaft der Waffe muss in seiner Form dem des Originals entsprechen.
Handballenauflagen und Handstützen sind nicht erlaubt. 1.2 Abzug Die Art des Abzugs ist beliebig, die Waffe muss sicher sein. 1.3 Visierung Die Visierung muss der der Originalwaffe entsprechen. Zielfernrohre sind nicht
zugelassen. 2 Munition Das Geschoss und die Schwarzpulverladung müssen in einer metallischen Ladehülse oder in einem Papierwickel von hinten in den Lauf eingebracht werden. Das Geschoss muss in seiner Form dem historischen Vorbild entsprechen. Die Zündung der Pulverladung erfolgt ausschließlich mittels Perkussion. 3 Durchführung 3.1 Anschlag 15 Schuss stehend freihändig auf eine Wettkampfscheibe gem. SpO Nr.: 0.4.3.04 ( Gewehr 100m ) in 50m Entfernung 3.2 Wettkampfzeit 30 Minuten davon 5 Minuten Probeschießen mit einer beliebigen Anzahl von
Probeschüssen. Eine Reinigung des Laufes während des Wettkampfes ist nicht zulässig. Waffen- und Munitionsstörungen müssen während der regulären Wettkampfzeit
behoben werden. 3.3 Wettkampfregeln Es gelten die allgemeinen Regeln der Sportordnung des DSB e.V. in ihrer aktuellen
Fassung 4 Wertung Jeder in der Wettkampfzeit abgegebene Schuss ist gültig. Bei angeschossenen Ringen muss die Einschussmitte auf dem den Ring begrenzenden Kreis liegen ( Zentrumswertung gem. DSB SpO 7.0.7 ). Die Wertung erfolgt ohne Einteilung in Wettkampfklassen (offen).
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